Ausschüttung Ihrer Urheberrechtsvergütungen

Nachdem wir den Benutzern Ihres Repertoires Ihre Urheberrechtsvergütungen in Rechnung gestellt haben, müssen wir die Vergütung für diese Rechte selbstverständlich auch an Sie ausschütten. Das erfolgt auf Basis von:

  • Aufführungs- und Sendelisten, die wir von den Benutzern erhalten;
  • und gemäß dem Verteilungsschlüssel, den Sie - gemeinsam mit möglichen Miturhebern - bei der Anmeldung Ihres Werks festgelegt haben. 

Lesen Sie mehr über die Zuweisung und Verteilung von Urheberrechten in unseren allgemeinen Bestimmungen:

Niederländische Fassung - Französische Fassung

Wann welche Vergütungen ausgeschüttet werden, können Sie in unserer übersichtlichen Abrechnungsplanung für jeden Monat nachlesen:

Sind Sie neugierig, auf welcher Grundlage wir Ihre Lizenzgebühren von den Nutzern Ihres Repertoires erheben? Lesen Sie alles darüber auf der Website von Unisono.

 

Abrechnungen

Sabam verschickt Ihre Abrechnungen standardmäßig in digitaler Form. Möchten Sie Ihre Abrechnung lieber auf Papier und per Post erhalten? Dies ist nur möglich, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen: 

  1. Sie haben kein MySabam-Konto
  2. Der zu zahlende Betrag beträgt mindestens 25 Euro
  3. Die Abrechnung umfasst nicht mehr als 40 Seiten (Vorderseite/Rückseite).

Erfüllen Sie diese drei Bedingungen nicht? Dann senden wir Ihnen Ihre Abrechnung nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch per Post zu. Außerdem müssen Sie diesen Antrag für jede Abrechnung erneuern, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt.  

Wir versenden Ihre Korrespondenz und Ihre gedruckten Abrechnungen immer in einem Exemplar. Ausnahmsweise kann Ihnen auf Antrag und gegen Zahlung einer von der Verwaltungsstelle festgelegten Verwaltungsgebühr ein Duplikat per E-Mail zugesandt werden.

Sind Sie Autor/in?
Und möchten Sie, dass wir Ihre Korrespondenz und Ihre gedruckten Abrechnungen (falls erlaubt) an Ihren Manager schicken? Oder dass er/sie über MySabam Zugriff auf Ihre Abrechnungen hat? Dann können Sie dies schriftlich bei unseren Diensten beantragen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden, darf Ihr Manager nicht Ihr/e Verleger/in sein oder eine Verbindung zu ihm/ihr haben. Wünschen Sie zu irgendeinem Zeitpunkt, dass wir Ihre Daten nicht mehr an Ihren Manager senden oder dass er/sie keinen Zugriff mehr auf Ihre Abrechnungen über MySabam hat? Dann sind Sie verpflichtet, uns dies schriftlich mitzuteilen. Ausnahmsweise kann Ihnen auf Antrag und gegen Zahlung einer von der Verwaltungsstelle festgelegten Verwaltungsgebühr ein Duplikat per E-Mail zugesandt werden.

Sind Sie Verleger/in?
Und möchten Sie, dass wir Ihre Korrespondenz und Ihre Papierabrechnungen (sofern zulässig) an einen anderen Verlag schicken, der die Verwaltung Ihres Verlagskatalogs übernimmt? Oder dass er/sie über MySabam Zugriff auf Ihre Abrechnungen hat? Dann können Sie dies schriftlich bei unseren Diensten beantragen. Wünschen Sie zu irgendeinem Zeitpunkt, dass wir Ihre Daten nicht mehr an diesen Verlag senden oder dass er keinen Zugriff mehr auf Ihre Abrechnungen über MySabam hat? Dann sind Sie verpflichtet, uns dies schriftlich mitzuteilen. Ausnahmsweise kann Ihnen auf Antrag und gegen Zahlung einer von der Verwaltungsstelle festgelegten Verwaltungsgebühr ein Duplikat per E-Mail zugesandt werden.
 

 

Verwaltungskosten

Sabam berechnet eine Provision auf die Urheberrechtsvergütungen, die sie für Sie in Rechnung stellt. Damit decken wir die Bearbeitungskosten, die durch die Verwaltung Ihrer Urheberrechte entstehen. Außerdem können wir so auch weiterhin in die Prozessvereinfachung investieren. 

Und das sind dann auch gute Neuigkeiten für Sie! Denn damit machen wir die Verwaltung Ihrer Urheberrechte nach und nach immer einfacher und preisgünstiger.
Die Provisionssätze unterscheiden sich je nach Art der Urheberrechte. Sie werden jährlich vom Verwaltungsrat bestimmt oder gemäß internationaler Vereinbarungen festgelegt.

Darüber hinaus decken wir mit den Einnahmen aus der Anlage der Rechteeinnahmen auch unsere Betriebskosten. Lesen Sie mehr darüber in Artikel 5 unserer allgemeinen Bedingungen.

Schließlich behalten wir von Ihren Lizenzgebühren einen Solidaritätsabzug für soziale, kulturelle und Bildungszwecke ein. Lesen Sie mehr dazu.

 

Ausschüttung von definitiv nicht auszahlbaren Vergütungen 

Urheberrechtsvergütungen, die wir - 36 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem diese fakturiert wurden - keinem Rechteinhaber zuweisen können, sind Gegenstand einer speziellen Jahresabrechnung. 

Für jede Art von Abrechnung werden die definitiv nicht auszahlbaren Vergütungen allen Rechteinhabern zugewiesen, auf die sich diese Abrechnung bezieht. Die Berechnung Ihres Anteils erfolgt pro rata auf Basis der Vergütungen, die im laufenden Jahr in der betreffenden Abrechnung an Sie ausgezahlt wurden. 

Diese Regel ist in Artikel 40 unserer allgemeinen Bedingungen zurückzufinden.

 

Ihre Vergütungen im Ausland

Als Mitglied von Sabam werden Ihre Urheberrechte nicht nur in Belgien, sondern auch im Ausland vertreten. Dies erfolgt durch die ausländischen Verwertungsgesellschaften, mit denen wir Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen haben.

Konkret bedeutet dies, dass eine ausländische Verwertungsgesellschaft alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um Ihre Urheberrechtsvergütungen vor Ort zu fakturieren, wenn Ihre Werke auf dem jeweiligen Staatsgebiet verwendet werden. Diese Vergütungen werden anschließend an Sabam übermittelt und können dann von uns an Sie ausgeschüttet werden. 

Informationen über Ihre Vergütungen im Ausland und eine Liste mit Ländern, mit denen wir Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen haben, finden Sie hier:

Übersicht der Gegenseitigkeitsverträge