In diesem Fall bleiben Ihre Urheberrechte für die weiteren 70 Jahre gültig. Sie gehen entweder an Ihre Erben oder an die Person oder Personen über, die Sie vor Ihrem Tod bestimmt haben.
Dokument mit Ihren Erben
Ihre nächsten Angehörigen stellen uns dann ein Dokument zur Verfügung, das die Erben benennt, z. B. eine notarielle Urkunde. Ist kein Notar bestellt worden? Dann erwarten wir, dass sie einen Erbschein ausstellen. Sie können dies bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldestelle des FÖD Finanzen beantragen.
Bevollmächtigte(r)
Haben Sie mehrere Erben? Dann müssen sie eine/einen Bevollmächtigte/n ernennen. Sie/Er wird die Erben in ihren Kontakten mit uns vertreten und Mitglied von Sabam werden. Diese Person erhält alle Urheberrechte und verteilt sie zwischen den Erben.
Haben Sie eine Frage? Bitte kontaktieren Sie uns über affiliation@sabam.be.