Die Sabam gibt die für Sie erhobenen Gebühren auf der Grundlage des Verteilungsschlüssels, den Sie (und etwaige Co-Urheber/-innen) bei der Meldung Ihrer Werke angegeben haben, an Sie weiter.
Sie stellen fest, dass Ihr Werk in der Öffentlichkeit verwendet wird? Geben Sie uns Bescheid! Dann erhalten Sie ganz sicher Ihre Vergütung.
Für jede Vergütung, die Sie für Ihr Urheberrecht bekommen, erhalten Sie eine Abrechnung, der Sie Folgendes entnehmen können:
- den Bruttobetrag Ihrer Urheberrechte;
- die für die Verwaltung Ihrer Rechte zuvor abgezogene Gebühr;
- den Beitrag zum Sozial- und Kulturfonds;
- die Vorabsteuer, die wir an das Finanzamt überweisen.
Sie wollen wissen, wann Sie die Gebühr für Ihr Urheberrecht erhalten? Rufen Sie den Abrechnungsplan auf.
Die Sabam vertritt Ihre Urheberrechte nicht nur in Belgien, sondern auch im Ausland. Diese Vertretung wird durch ausländische Urheberrechtsgesellschaften sichergestellt, mit denen wir Gegenseitigkeitsverträge geschlossen haben. Finden Sie heraus, in welchen Ländern wir Ihre Urheberrechte vertreten: Übersicht über die Gegenseitigkeitsverträge
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