Als bildende/-r oder plastische/-r Künstler/-in müssen Sie Ihre Werke nicht melden. Mit Ihrem Namen verfügt unsere Abteilung für graphische und plastische Kunst über ausreichende Daten, um Ihre Rechte zu verwalten. Tatsächlich wird Ihre Unterschrift als ausreichender Beweis für Ihre Eigenschaft als Urheber/-in angesehen.
Sie sind Fotograf/-in? In dem Fall können Sie Ihre Eigenschaft als Urheber/-in mit Hilfe der Negative Ihrer Werke nachweisen.
Ihre Kreation wird in der Presse, in Büchern, Katalogen oder im Fernsehen veröffentlicht? Besuchen Sie unsere Seite zur Reprografie & Privatkopie, um mehr zu erfahren.
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